GfW Wirtschaftsmarketing GmbH

1.3 Eigenschutz geht vor

Zuletzt haben wir festgestellt, wie ausschlaggebend die Angabe vollständiger Kontaktdaten für eine Kundenbindung sein können. Für Händler, Verkäufer und Anbieter einer Dienstleistung, ist es aber sogar Pflicht, vor Vertragsschluss auf elektronischem Weg, unter anderem über die Identität zu informieren.
Auch die gesetzlichen Vertreter erkennen zunehmend, dass sich der elektronische Weg der Kundenanbindung ständig weiter durchsetzt und ändern dahingehend mehrmals im Jahr die Gesetzestexte. Da gibt es schon so einige Gesetze, mit denen Sie in Berührung kommen können. Die wichtigsten sind wohl .. neben vielen weiteren! .. natürlich das Grundgesetz (GG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Teledienstegesetz (TDG), der Mediendienste- Staatsvertrag (MDStV), das Informations- und Kommunikationsdienste- Gesetz (IuKDG), das Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) und noch einige mehr.

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